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  • Förderung von Wohneigentum

    Die KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert aktuell den Kauf oder Bau von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentums­wohnungen per 01.10.2019 mit bis zu 100.000 Euro pro Vorhaben.

    Dieses Programm der KFW nennt sich KFW Wohneigentum (KFW124). 

    Tipp:

    Wichtig dabei ist, dass die Förderung ein vergünstigter Zinssatz auf die Fördersumme ist. 

     

    Gefördert werden

    Bei einem Neubau einer Immobilie:

    • Kosten des Baugrund­stücks, wenn Sie es höchstens 6 Monate vor Antrags­eingang bei der KfW erworben haben
    • Baukosten wie Material- und Arbeits­kosten
    • Baunebenkosten für den Architekten, den Energie- bzw. Bauberater, die Notar-, Makler­gebühren und die Grund­erwerb­steuer
    • Kosten für Außenanlagen

    Bei einem Kauf einer Immobilie:

    • Kaufpreis
    • Kosten für Instand­setzung, Umbau und Modernisierung
    • Erwerbsnebenkosten wie die Notar-, Makler­gebühren und die Grund­erwerb­steuer

     Diese Förderung kommt nicht in Frage für:

    • Ferienhäuser und -wohnungen
    • Umschuldungen bestehender Darlehen
    • Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
    • vermietete oder gewerblich genutzte Flächen
    • Maßnahmen an selbstgenutztem Wohn­eigentum wie zum Beispiel Wohnraum­erweiterungen

     

    Um die Förderung in der Baufinanzierung auch zu erhalten, sollten ein paar Punkte beachtet werden.

    Der Kreditantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Für bereits erworbene Objekte bzw. begonnene Baumaßnahmen kann das Programm nicht mehr verwendet werden. Der Kaufvertrag darf also vor Beantragung der Fördermittel noch nicht beurkundet sein.

    Die KfW Bank vergibt den Kredit nicht direkt an Sie, sondern dieser wird von dem durchleitenden Kreditinstitut mitbeantragt. Sie beantragen die Förderung also nicht direkt bei der KFW, sondern Ihr Berater beantragt diese bei der finanzierenden Bank.

     

    Einschränkungen

    Das Förderprogramm 124 ist nicht immer günstiger als ein vergleichbares Darlehen von einer Bank. In einigen Fällen kann jedoch der Zinssatz für Ihr Hauptdarlehen deutlich günstiger werden, wenn die Fördermittel mit einbezogen werden. Hier lohnt es sich, zu vergleichen.

    Das KFW Wohneigentumsdarlehen hat eine maximale Laufzeit von 25 Jahren. Dabei ist mindestens das erste Jahr tilgungsfrei. In diesem Jahr zahlt man nur Zinsen. Der Kredit muss vom Darlehensnehmer entsprechend in maximal 24 Jahren getilgt werden. Dadurch fällt die anfängliche Tilgung hoch aus. Das ist zwar vorteilhaft, um die Immobilie schnell zu entschulden, jedoch spiegelt es sich auch in einer höheren Darlehensrate wider, welche nicht in jedes Budget passt.

    Es besteht keine Option der Sondertilgung während der Zinsbindung und Sie haben in dieser Zeit auch keine Möglichkeit, den Tilgungssatz zu wechseln. Diese beiden Optionen finden sich heutzutage bei vielen Bankdarlehen wieder. Hier ist zu prüfen, ob es ausreichend ist, wenn das Hauptdarlehen mit der entsprechenden Flexibilität ausgestattet ist.

    Es gibt nur einen maximalen bereitstellungszinsfreien Zeitraum. Zum 01.10.2019 beträgt dieser 12 Monate. Konkret für Neubauvorhaben ist dies wichtig zu wissen, da einige Bauvorhaben deutlich länger dauern.

    Tipp:

    Das Förderdarlehen kann mit anderen Programmen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau kombiniert werden.

     

     

     

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