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    Kaufverträge für Immobilien – was genau zu beachten ist!

    Sie planen den Kauf einer neuen Immobilie? Dann sollten Sie sich um Fragen wie die Finanzierung bereits vorab kümmern, um nicht von plötzlichen Preisunterschieden oder weiteren Problemen bei der Abwicklung überrascht zu werden. Ein sehr wichtiges Element des Immobiliengeschäfts stellt der Kaufvertrag dar, der Ihnen als Nachweis für Ihren Immobilienkauf dient. Doch welche Angaben sollten auf dem Kaufvertrag vermerkt sein und welche rechtliche Wirkung entfaltet der Vertrag dabei? Direkt hier in diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie sich beim Kaufvertrag für Ihre Immobilie absichern.

    Was macht Kaufverträge für Immobilien so besonders?

    Der Kaufvertrag hat bei Immobilien weit mehr als nur eine symbolische Bedeutung. Er regelt die Details zum Verkauf, beschreibt das Objekt, seinen Zustand und natürlich den Preis. Wer die Kaufsumme schon vor Aushändigung des Kaufvertrags überweist, handelt durchaus risikoreich. So fehlt Ihnen in einem solchen Fall der Nachweis für das Geschäft, wodurch Sie vor Gericht keine Handhabe gegen den ursprünglichen Eigentümer haben. Warten Sie vor der Zahlung daher zwingend auf den Kaufvertrag.

    Doch nicht nur die Verfügbarkeit des Kaufvertrags, sondern auch sein Inhalt ist für seine Wirksamkeit von enormer Bedeutung. Sorgen Sie dafür, die betreffende Immobilie mit ihren Kerndaten möglichst genau zu erfassen. Falls später etwas nicht ganz wie beschrieben oder vereinbart sein sollte, haben Sie durch den abweichenden Kaufvertrag ein sicheres Mittel zur Hand. Um keine überraschenden Klauseln oder auslegungsfähige Formulierungen einzubinden, empfehlen wir die professionelle Erstellung des Vertrags durch einen Anwalt. Dies schützt Sie vor den Risiken, dass später einige Details ungültig sind.

    In diesen Fällen ist eine Beurkundung beim Notar nötig

    Grundsätzlich ist es in Deutschland verpflichtend, einen Kaufvertrag für die Immobilie notariell beglaubigen zu lassen. Nur so kann später auch die Eintragung im Grundbuch erfolgen. Ein privater Vertrag ohne Festlegungen und Überprüfungen vor dem Notar ist hingegen nicht gestattet. Kommt Ihnen ein solches Vorgehen beim Kauf unter, so wird es sich in der Regel um einen Betrug handeln. Lassen Sie mögliche Kaufverträge in dieser Hinsicht vor der rechtskräftigen Unterschrift überprüfen.

    Dennoch gibt es Ausnahmen von der Notarspflicht. Bei Verträgen über Grundstücke, die im Rahmen der Zwangsversteigerung verkauft werden, gilt keine Pflicht, zuvor einen Notar aufzusuchen. Wichtig bleibt aber natürlich die Vereinbarung eines möglichst sicheren Vertrags.

    Welche Rolle spielt der Vorvertrag beim Hausverkauf?

    Der Vorvertrag, auch Kaufvorvertrag oder Reservierungsvereinbarung genannt, ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem potenziellen Käufer einer Immobilie. Er wird in der Regel abgeschlossen, bevor der endgültige Kaufvertrag beim Notar unterzeichnet wird und dient dazu, den Verkäufer und den Käufer an ihre Verpflichtungen zu erinnern und zu sichern. Im Vorvertrag werden die Verkaufsdetails festgelegt, einschließlich des Kaufpreises und der Zahlungsbedingungen.

    Gleiches gilt für die vereinbarten Fristen und andere wichtige Bedingungen. Im Gegensatz zum endgültigen Kaufvertrag, der vom Notar beurkundet werden muss, kann der Vorvertrag auch in privater Form abgeschlossen werden. Es ist jedoch zu beachten, dass der Vorvertrag rechtlich bindend ist und dass sowohl der Verkäufer als auch der Käufer daran gebunden sind. Der Käufer sollte daher sicherstellen, dass er sich an alle Bedingungen des Vorvertrags halten kann, bevor er ihn unterzeichnet.

    Ein Verstoß gegen den Vorvertrag kann schwerwiegende Konsequenzen haben, einschließlich Schadensersatzansprüchen und dem Verlust von bereits geleisteten Anzahlungen. In der Regel wird der Vorvertrag vom Käufer unterzeichnet, um die Immobilie für einen bestimmten Zeitraum zu reservieren und sicherzustellen, dass der Verkäufer sie nicht an einen anderen Käufer verkauft. Der Käufer leistet in der Regel auch eine Anzahlung, die als Teil des Kaufpreises vorab angerechnet wird.

    Diese Inhalte sind die Pflichtangaben des Kaufvertrags

    Während der Vorvertrag noch recht individuell und überwiegend frei festgelegt werden kann, werden die Anforderungen für den echten Kaufvertrag deutlich strenger. Schließlich überprüft auch der Notar, dass die wichtigsten Pflichtangaben vorhanden und die Formanforderungen gewahrt sind. Mit den folgenden Pflichtangaben sparen Sie sich daher aufwendige Korrekturschleifen nach dem Notartermin:

    • Namen und Adressen des Verkäufers und des Käufers
    • Eine eindeutige Beschreibung des Kaufgegenstandes, einschließlich des Standorts und der Grundstücksgröße
    • Den Kaufpreis und die Zahlungsbedingungen zur weiteren Abwicklung
    • Die Art und Weise der Eigentumsübertragung, einschließlich der Übergabe des Eigentums
    • Eine Auflistung aller Bestandteile des Verkaufs, einschließlich jeglicher Anlagen und Befestigungen auf dem Grundstück
    • Alle relevanten Einschränkungen oder Belastungen des Eigentums, einschließlich der Grundbucheinträge, der Baulasten und der Nutzungsbeschränkungen
    • Bestimmungen zur Vertragsstrafe bei Verletzung der Vertragsbedingungen durch eine Partei
    • Die Zustimmung aller Parteien zu den Bedingungen des Kaufvertrags durch Unterschrift und Datum
    • Den Zeitplan für die Vollendung des Kaufs sowie für den Termin der Übergabe
    • Die Zahlungsbedingungen für die Kaution und die Abwicklung des Kaufs

    Es ist wichtig zu beachten, dass je nach Land und lokalen Anforderungen möglicherweise zusätzliche Pflichtangaben für den Kaufvertrag erforderlich sind. Daher empfehlen wir, einen Anwalt oder eine andere Fachkraft hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen im Kaufvertrag enthalten sind.

    Auch für weitere Details wie die Gewährleistung, den Energieausweis und für weitere organisatorische Festlegungen bietet sich eine professionelle Erstellung an. In enger Absprache mit einem erfahrenen Juristen können Sie durchaus über die Pflichtangaben für Ihren Vertrag hinausgehen und weitere Festlegungen treffen, die Sie aus rechtlicher Sicht schützen können.

    Warum die Finanzierung vorab zu besprechen ist

    Nicht immer ist im Kaufvertrag detailliert erfasst, wie die Zahlung abläuft. Um nach Vertragsschluss jedoch nicht vor ungeahnte Fragen gestellt zu werden, sollten Sie die Finanzierung zunächst mit Ihrem Vertragspartner besprechen. Eventuell kann auch ein Vermerk im Kaufvertrag helfen, der genauere Details zur Finanzierung und zur damit verbundenen Dauer enthält. Klären Sie daher möglichst vorab auch mit der Bank oder mit privaten Investoren, wie die Abwicklung des Geschäfts aussieht. Ein später Rücktritt vom Kaufvertrag ist sonst mit hohen Kosten verbunden, da so die Vertragsbindung entfällt.

    Sollten Sie vorab ein Finanzierungsangebot für Ihre Immobilie einholen wollen, helfen wir Ihnen gerne schnell und unkompliziert weiter. Hier bei HypoNord arbeiten wir mit erfahrenen Partnern zusammen, die Ihnen in jeder Region und bei jeder Darlehenshöhe weiterhelfen können. Dies macht es leicht, sich den Traum von der eigenen Immobilie zu erfüllen und nicht nur über einen sicheren Kaufvertrag, sondern auch über eine starke Finanzierung zu verfügen. Nehmen Sie hierzu gerne direkt Kontakt auf.

    Erfahren Sie jetzt mehr über den richtigen Kaufvertrag!

    Kaum ein Geschäft des täglichen Lebens ist vergleichbar teuer wie der Kauf einer Immobilie. Daher ist bei einem solchen Vorhaben enorme Vorsicht geboten, um nicht selbst in die Kostenfalle zu tappen oder möglicherweise sogar gar keine Immobilie zu erhalten. Besprechen Sie den Inhalt Ihres Vertrags am besten vorab mit einem Anwalt, der Ihnen bei möglichen Problemen zur Seite stehen kann. So enthält Ihr Kaufvertrag mit Sicherheit die nötigen Details, die für Ihr Geschäft von Bedeutung sind. Falls Sie auch zur Finanzierung noch Fragen haben, steht Ihnen unser HypoNord Team gerne zur Verfügung.

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