Grundsteuerreform 2022 - Was uns erwartet
Die Grundsteuer bezieht sich auf Grundbesitz. Dazu zählen verschiedene (un)bebaute Grundstücke, deren Gebäude und Land- sowie Forstwirtschaftsbetriebe.
Warum kam es zur Grundsteuerreform?
Die Grundsteuer, wie sie bisher existierte, findet ihre Basis auf Grundstücks- und Einheitswerten, die sich der heutigen Zeit schlecht anpassen lassen. So entsteht eine gewisse Ungleichheit, welche dazu führt, dass Grundstücke derselben Art dennoch unterschiedlich versteuert wurden.
Die Unterschiede werden besonders deutlich, wenn Sie berücksichtigen, dass Grundstücke im Westen Deutschlands nach dem Wert im Jahre 1964 und die Grundstücke im Osten Deutschlands nach den Werten aus 1935 bemessen werden.
Zusätzlich erfolgt dann eine, zwar theoretisch gleiche, praktisch jedoch unterschiedliche Rechnung. Die Einheitswerte verschiedener Gebäude werden mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz multipliziert. Die Steuermesszahl ist dabei festgelegt und unveränderlich. Der Hebesatz hingegen nicht – dieser wird von jeder einzelnen Gemeinde individuell festgelegt.
Schließlich führt diese Regelung dazu, dass gleichartige Grundstücke und Gebäude extreme Unterschiede bezüglich der Grundsteuerhöhe erleben.
Die Grundsteuerform zukünftig richtig berechnen
Die Rechnung der Grundsteuer bleibt auch nach der Grundsteuerreform gleich. Noch immer wird der Einheitswert mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz multipliziert.
Wir, von HypoNord, haben Ihnen daher eine kurze Erklärung zu den einzelnen Werten dieser Grundsteuerrechnung verfasst. Sollten Sie Hilfe benötigen oder eine Frage an uns stellen wollen, können Sie uns gerne per E-Mail kontaktieren.
Einheitswert berechnen
Dementsprechend muss zunächst der Einheitswert des Grundstücks berechnet werden. Dafür wird der Bodenrichtwert, die statistische Nettokaltmiete, die Grundstücksfläche, die Grundstückart und nicht zuletzt auch das Alter des Gebäudes benötigt.
Um den Bodenrichtwert eines Grundstücks zu erfahren, ist das Bodenrichtwertinformationssystem zu nutzen. Die statistische Nettokaltmiete ist in den Mietniveaustufen der 16 Bundesländer einsehbar.
Steuermesszahl berechnen
Die Steuermesszahl wird für Wohngrundstücke von 0,35 % auf 0,031 % gesenkt. Nichtwohngrundstücke erhalten eine neue Steuermesszahl von 0,034 %.
Gesellschaften, die ein besonders günstiges Wohnen anbieten, erhalten einen Abschlag von 25 %, während der Abschlag für oben genannte Grundstücke etwa 1/10 vom bisherigen Wert ausmacht.
Hebesätze anpassen
Den Gemeinden steht es weiterhin zu, die Hebesätze anzupassen, um zu verhindern, dass die Grundsteuer nach der Neuregelung erhöht wird.
Berlin Grundsteuerreform 2022
Berlin nutzt die Neuregelung und ermittelt die Einheitswerte sowie die Grundsteuer weiterhin nach dem Bundesgesetz. Ab dem 01. Juli bis zum 31. Oktober 2022 muss eine elektronische Steuererklärung zur neuen Feststellung des Grundsteuerwerts eines Grundstücks abgegeben werden.
Sobald der Grundsteuerwert für die Mehrheit der Grundstücke in Berlin vorliegt, wird der neue Hebesatz bekannt gegeben. Da die Ermittlung der Grundsteuerwerte einige Zeit in Anspruch nehmen wird, muss die neue Grundsteuer erst ab 2025 gezahlt werden.
Brandenburg Grundsteuerreform 2022
Auch in Brandenburg muss bis zum 31. Oktober 2022 eine Grundsteuerwerterklärung abgegeben werden. Mitte 2024 wird dann auch hier die neue Grundsteuer bestimmt. Dazu erhalten Sie, wenn Ihr Grundstück denn in Brandenburg liegt, zwei verschiedene Bescheide des Finanzamts.
Der erste Bescheid erläutert Ihnen den Grundsteuerwert Ihres Grundstücks oder Gebäudes zum 01. Januar 2022. Im weiteren Bescheid wird dieser dann für den 01. Januar 2025 erläutert. Wie hoch die neue Grundsteuer ausfallen wird, ist bis zur Auswertung Mitte 2024 ungewiss.
Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein Grundsteuerreform 2022
Hamburg hat für die Auswertung der neuen Grundsteuer einen 3-Schritte-Plan erstellt. Dieser sieht vor, dass zunächst ebenfalls der Grundstückswert vom 01. Januar 2022 festgestellt werden soll. Anschließend wird der Hebesatz für die Grundsteuer B in Hamburg angepasst. Diese ist ab dem 01. Januar 2025 zu zahlen.
Bremen verhält sich bei der Grundsteuerreform wie Hamburg. Welche Daten Sie angeben müssen, um den korrekten Wert Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstücks feststellen zu lassen, können Sie auf offiziellen Seiten des Landesverbands Bremen e.V. nachschlagen.
Auch Schleswig-Holstein verhält sich dem Bundesgesetz entsprechend
Da der durchschnittliche Grundstückswert weiterhin von Bundesland zu Bundesland variieren wird, wird kein exakt gleicher Grundstückswert ermittelt werden. Die Abschläge der Steuermesszahl dienen lediglich einer sanften Anpassung.
Ab wann tritt die neue Grundsteuerreform in Kraft?
Bis Mitte 2024 müssen alle 16 Bundesländer einen neuen durchschnittlichen Grundstückswert angegeben haben. Zum 01. Januar 2025 wird dann die neue Grundsteuerreform in Kraft treten.
Zeitlicher Ablauf der Umstellung
Der Ablauf der Umstellung ist in allen Bundesländern gleich geregelt. Bis zum 31. Oktober 2022 muss eine (elektronische) Steuererklärung von EigentümerInnen abgegeben werden, welche es ermöglicht, den Grundstückswert festzustellen.
Je nach Bundesland und zuständigem Finanzamt kann diese Steuererklärung auf unterschiedliche Art und Weise abgegeben werden. Erkundigen Sie sich dazu am besten direkt auf der offiziellen Webseite Ihres Bundeslandes.
Wer erhält eine Grundsteuerbefreiung?
In einigen Fällen ist auch eine Grundsteuerbefreiung vorgesehen. Diese variiert jedoch von Bundesland zu Bundesland. Die Stellungnahmen zu diesen Befreiungen erfolgten bisher nur sporadisch.
Häuser mit Denkmalschutz und auch Wohnungen, die einen Brand- oder Wasserschaden aufweisen, sind in diesen Stellungnahmen oft von der Grundsteuer ausgenommen.
Auch soziale Einrichtungen, Kirchen oder gemeinnützige Verbunde sollen größtenteils befreit werden.
Was ist der Einheitswertbescheid?
Der sogenannte Einheitswertbescheid ist einer der wichtigsten Bausteine für eine funktionierende Grundsteuer. Dieser sagt aus, wie hoch der Einheitswert Ihres Gebäudes ist. Auf diesem ist außerdem erläutert, wie dieser genannte Wert und die damit verbundenen Steuern errechnet wurden.
Alle Immobilieneigentümer, ob durch Kauf oder Erbschaft, erhalten einen solchen Einheitswertbescheid. Sollte das besagte Grundstück mehrere EigentümerInnen aufweisen, so wird der Bescheid auf die Personen aufgeteilt.
Beim Kauf eines Grundstücks erhalten Sie den Einheitswertbescheid in der Regel binnen eines Jahres. Sollten Sie das Grundstück hingegen geerbt haben, sollten Sie einen direkten Antrag beim Finanzamt stellen und somit auf die Änderung im Grundbuch hinweisen. Es ist Ihnen außerdem möglich, in einem Zeitraum von bis zu 4 Wochen, eine Klage gegen den Bescheid zu erheben.
In dieser muss eine exakte und argumentativ stichhaltige Erklärung festgehalten werden, die ausführt, welchem Teil des Bescheids Sie widersprechen möchten.
Fazit
Die Grundsteuerreform soll dafür sorgen, dass die Grundsteuer in Deutschland wieder fair für alle Immobilienbesitzer:innen wird.
HypoNord und unser Team sind Experten in Sachen Finanzierung! Wir helfen Ihnen bei jedem Anliegen weiter.
Auf der Suche nach finanzieller Klarheit? Wir sind für Sie da
Was Sie auch interessieren könnte
- Kaufverträge für Immobilien – was genau zu beachten ist!
- Lärm als Eigentumshindernis – wo liegen gesetzliche Grenzen?
- Immobilienverkauf ohne Makler – wann ist es eine gute Idee?
- Die gemeinsame Immobilie – was passiert bei der Trennung?
- Steigert Luxuseinrichtung den Immobilienwert? Darauf kommt es an!
- Mietnomaden in der Immobilie – das können Sie tun!
- Grundschuldsicherung zur Immobilienfinanzierung – eine gute Idee?
- Home Staging – der neue Trend zur Verkaufsförderung!
- Das perfekte Exposé – so gelingt der Aufbau!
- Hausverwaltung wechseln – wann ist dieser Schritt erforderlich?
- Hausgeld – so hoch ist es bei der Eigentumswohnung!
- Wo und warum Immobilien am teuersten sind
- Immobilie winterfest machen – unsere Expertentipps!
- Die passende Baufinanzierung – so wählen Sie diese aus!
- Wohnungskredit abgelehnt? Das können Sie tun!
- Das Vorkaufsrecht bei Immobilien – so funktioniert es!
- Nachhaltiger wohnen – wie es konkret möglich wird
- Erbschaft Immobilie – die wichtigsten Besonderheiten!
- Wertermittlung von Immobilien – so läuft sie ab!
- Energiesparen – unsere Tipps in Krisenzeiten!
« Zurück zur Artikelübersicht
Top Bewertungen
Immobilien als Finanzierungsform hatte ich ursprünglich gar nicht auf meiner Agenda. Aber mich hat dann die umfassende und transparente Beratung und Betreuung durch das HypoNord schnell überzeugt! Ich bin bis heute gerne Kunde und schätze den unkomplizierten und freundlichen Austausch sehr.
Lars Lentfer
Ein unfassbar nettes, kompetentes Team. Immer da, immer bemüht und erfolgreich. Hat alles Hand und Fuß, was da gemacht wird und nett sind sie noch dazu :-). Tausend Dank an alle für die tolle Unterstützung :-)
Désirée Herbert