Forward Darlehen - Die Suche nach der Anschlussfinanzierung
Wenn es um die Finanzierung einer Immobilie oder eines Neubaus geht, wird häufig ein Kredit aufgenommen. Dieser Kredit ist nicht selten mit einer Sollzinsbindung gekoppelt, die einige Jahre läuft. Sobald diese Bindung ausläuft, stellt sich für viele die Frage nach einer Anschlussfinanzierung. In diesem Fall wird von einem Forward-Darlehen gesprochen. Was das ist, worum es dabei geht und welche Vorteile es mit sich bringt, möchten wir Ihnen in unserem Ratgeber kurz erklären.
Was ist ein Forward-Darlehen?
Ein Forward-Darlehen wird dann in Anspruch genommen, wenn eine Anschlussfinanzierung nach dem Auslaufen der ersten Sollzinsbindung erforderlich ist. Es ist ein Darlehen, welches sich aus dem bekannten Annuitätendarlehen in Verbindung mit einer festen Zinsbindung sowie einer festgelegten Monatsrate zusammensetzt. Beides können Sie bei einem Forward-Darlehen unter der Berücksichtigung der Mindesttilgung so wählen, wie es Ihnen persönlich am besten passt.
Der wesentliche Vorteil vom Forward-Darlehen besteht darin, dass es schon fünfeinhalb Jahre vor dem Ablauf der Sollzinsbindung als Anschlussfinanzierungsart gewählt werden kann. Die Rate fällt in dem Fall noch nicht an, sondern erst wenn die Laufzeit vom Forward-Darlehen beginnt. Das Forward-Darlehen wird also zu heutigen Konditionen abgeschlossen, tritt aber erst nach dem Ablauf der Bindung in Kraft. Dafür gibt es einen kleinen Zinsaufschlag, der allerdings verhältnismäßig gering ist.
Worin unterscheidet sich ein echtes von einem unechten Forward-Darlehen?
Im Wesentlichen wird zwischen zwei Varianten bei einem Forward-Darlehen unterschieden. Auf der einen Seite gibt es das sogenannte echte Forward-Darlehen. Im Grunde genommen bedeutet es nichts anderes, als dass die Zinsbindung erst dann losgeht, wenn die Anschlussfinanzierung in Kraft tritt. Bei einem unechten Forward-Darlehen sieht das jedoch etwas anders aus. In dem Fall beginnt die Laufzeit der Zinsbindung bereits am Tag des Abschlusses eines Forward-Darlehens.
Welche Zusatzkosten treten bei einem Forward-Darlehen auf?
Wie bereits erwähnt, fällt bei Abschluss eines Forward-Darlehens ein Aufschlag des jeweiligen Anbieters an. Dieser lässt sich nicht pauschal sagen, da er von den Konditionen des Anbieters abhängt. Häufig ist dieser Aufschlag aber auch schon in der bereits berechnen Rate mit inkludiert, sodass diese etwas höher ausfällt.
Da es sich bei der Nutzung eines Forward-Darlehens um eine Umschuldung handelt, fallen in jedem Fall Kosten für die Grundbuchumschreibung an. Allerdings halten sich diese Kosten in einem passablen Rahmen, da die bestehende Grundschuld im Regelfall nur abgetreten wird und betragen im Schnitt circa 200 Euro wenn es sich um ein Darlehen in Höhe von 100.000 Euro handelt.
Welche Risiken gibt es bei beim Forward-Darlehen?
Ein positiver Aspekt von einem Forward-Darlehen besteht darin, dass bereits nach Beendigung der Zinsbindung eine Finanzierung gewährleistet ist. Einzig und allein die Entwicklung der Hypothekenzinsen kann sich verändern, aber im Nachhinein im Forward-Darlehen nicht mehr berücksichtigt werden. Das gilt sowohl bei einem Anstieg als auch bei einem Sinkflug der Zinsen. Allerdings zeigt ein Verlauf der Zinsentwicklung in den letzten Jahren, dass es auch zukünftig keine gravierenden Differenzen in der Zinsentwicklung geben wird.
Lässt sich ein Forward-Darlehen widerrufen?
Ebenso wie bei vielen anderen Dingen gibt es auch bei einem Forward-Darlehen ein 14-tägiges Widerrufsrecht, beginnend mit dem Erhalt der Widerrufsbelehrungen. Ist diese Frist allerdings verstrichen, sagen Steuerberater ganz klar, dass der Vertragsabschluss nicht mehr rückgängig zu machen ist. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass eine sogenannte Nichtabnahmeentschädigung gezahlt wird. Diese kann sich aber durchaus in einem fünfstelligen Rahmen bewegen, wenn es sich um eine sechsstellige Darlehenssumme handelt. Hier sollten Sie sich also bereits im Vorfeld sehr genau Gedanken machen, ob Sie den Abschluss wirklich wünschen.
Vorteile des Forward-Darlehen
Das Forward-Darlehen sichert eine Anschlussfinanzierung zu den heutigen aktuellen Konditionen zu, wenn die erste Zinsbindung ausgelaufen ist. Somit müssen Sie sich keine weiteren Gedanken um eine neue Finanzierung machen, da dies bereits sehr zeitnah vereinbart werden kann. Sie brauchen sich keine Sorgen um die zukünftige Zinsentwicklung zu machen und können Ihre Finanzierungsrate für viele Jahre im Voraus fest planen. Dadurch erlangen Sie größtmögliche Sicherheit.
Haben Sie aktuell eine längere Zinsbindung als 10 Jahre, können Sie schon 10 Jahre nach Vollauszahlung zuzüglich 6 Monaten Kündigungsfrist umschulden und zu diesem Termin Ihr Forward-Darlehen abschließen. Sind die Zinsen seit dem Abschluss Ihrer bestehenden Finanzierung gesunken, können Sie somit vorzeitig in den Genuss der besseren Konditionen kommen.
Fazit zum Forward-Darlehen
Wenn Sie sich beispielsweise einen gerade günstigen Zinssatz sichern möchten und das Ende der jetzigen Zinsbindung zwischen 6 und 66 Monaten liegt, ist ein Forward-Darlehen dafür gut geeignet. Das gilt insbesondere dann, wenn der bereits vorhandene Zins deutlich höher ist und Sie auf diese Weise ein niedriges Zinsniveau in Anspruch nehmen können oder wenn steigende Zinsen für die Zukunft zu erwarten sind. Allerdings sollten Sie auch wissen, dass eine frühzeitige Anschlussfinanzierung auch einen kleinen Zinsaufschlag bedeutet.
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