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    Durch den Energieausweis Immobilien vergleichbar machen

    Es ist in vielen Fällen schwierig, verschiedene Immobilien auf Vergleichswerte festzulegen, die dann auch belastbare Resultate ergeben. Der Energieausweis (Immobilien) ist eine dieser Größen, die eine Vergleichbarkeit herstellen sollen, sodass potenzielle Käufer das Gefühl haben, tiefergehende und genormte Nachweise zu den Qualitäten einer Immobilie zu bekommen. Der Energieausweis hat sich daher bereits durchgesetzt, wenn Häuser verkauft werden sollen und ist bei Käufern sehr populär.

     

    Warum muss der Energieausweis von Hausbesitzern potenziellen Käufern vorgelegt werden?

    Zunächst einmal steht allerdings die Frage im Raum, ob der Energieausweis vorgelegt werden muss oder ob es auch ohne geht. Der Energieausweis Immobilien soll die energetischen Werte des Hauses transparent machen und dadurch versteckte Mängel verhindern, die beim Kauf eines Hauses gerne einmal verschwiegen werden.

    Der Energieausweis dringt tief ein in die Materie und gibt dadurch ein realistisches Bild des Gebäudes wieder. Käufer werden damit in die Position gebracht, anhand von realistischen Daten einen Kaufentscheid überdenken und auch besser in die Preisverhandlungen gehen zu können.

    Der Energieausweis lohnt sich aber auch für den Verkäufer, denn er kann dazu beitragen, dass das Angebot seriös und nachhaltig ist. Hier wird nichts verschleiert und die Daten sind Werte, auf die sich der Verkäufer schließlich auch berufen kann. Der Energieausweis ist nach Ausstellung für 10 Jahre gültig, was dann auch bei einem Weiterverkauf nützlich sein kann.

     

    Wie unterscheiden sich beim Energieausweis Immobilien Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?

    Es gibt zunächst einmal beide Arten von Energieausweis. Der Bedarfsausweis (zunächst) ist eigentlich für den Verkäufer und Käufer einer Immobilie interessant. Hier wird angegeben, welchen errechneten Bedarf an Energiekosten auf den Besitzer zukommen, was die eigene finanzielle Planung durchaus erleichtert. Hierbei werden alle Energiequellen, Heizöl, Gas, Strom usw. abgedeckt und ein Gesamtbild kann entstehen. Das ist wiederum essenziell für die Berechnung der Nebenkosten.

    Der Verbrauchsausweis dagegen gibt ganz klar an, welcher tatsächliche Verbrauch an Energie vorliegt und er befasst sich daher nicht mit für die Zukunft errechneten Werten, sondern mit den realen Abrechnungen, die bereits vorhanden sind. Das wiederum kann als Verkaufsargument in den Raum geführt werden, wenn die Werte denn besonders günstig für den Verkäufer aussehen. Andererseits kann es den Preis aber auch mindern, wenn die energetischen Werte schlecht sind, da der Käufer hier mit höheren Kosten rechnen oder aber vielleicht sogar eine Umstellung vornehmen muss.

     

    Wer kann einen Energieausweis Immobilien ausstellen?

    Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt diese Angelegenheit ganz klar. Nur Personen, die über besondere Aus- und Weiterbildungen plus ein gewisses Maß an Berufspraxis verfügen, können den Energieausweis ausstellen. Dazu zählen Ingenieure, Architekten, Physiker oder Handwerker.

    Einen Aussteller für den Energieausweis zu finden ist dennoch nicht ganz unkompliziert, denn es gibt in vielen Fällen keine gesicherten Angaben darüber, ob jemand tatsächlich diesen Ausweis erstellen darf. Angaben im Internet beruhen meist auf Selbsteinträgen, die nicht verifizierbar sind. Die beste Anlaufstelle ist die Energieeffizienz-Expertenliste für Bundesförderprogramme, die zertifizierte Ausweisaussteller auflistet.

    Die Ausweise, die von diesen Experten ausgestellt werden, sind auch die Grundlage für etliche Förderprogramme bei der KfW. Als Verkäufer kann hier richtig gepunktet werden, wenn der Energieausweis dieses Niveau besitzt, da der Käufer damit dann staatliche Förderungen recht unkompliziert beantragen und durchsetzen kann.

    Folgende Leistungen sollten auf jeden Fall im Gesamtpreis enthalten sein, wenn Sie einen Energieausweis in Auftrag gegeben haben:

    ➢ Ein Vertrag mit genauer Leistungsbeschreibung sollte vorliegen.
    ➢ Eine Erklärung, warum der Ausweisaussteller nach dem GEG dazu berechtigt ist, Energie-ausweise auszugeben.
    ➢ Schriftliche Bestätigung aller Angaben und Daten, die zur Berechnung übermittelt wurden.
    ➢ Datenschutzzusicherung für die übermittelten Daten.
    ➢ Nummer der Berufshaftpflichtversicherung des Ausweisausstellers, damit Schäden bei falscher Ausweiserstellung, übernommen werden können.

     

    Welche Daten sind für den Energieausweis verpflichtend anzugeben?

    Es gibt einige Daten, die vorliegen müssen, damit der Energieausweis erstellt und danach auch für Immobilienannoncen genutzt werden kann. Dazu gehören die folgenden Daten:

    · Das Baujahr des Gebäudes
    · Die Energieeffizienzklasse
    · Der zur Wärmeversorgung genutzte Energieträger
    · Die Angabe des Endenergiebedarfs oder des Endenergieverbrauchs
    · Die Art des Energieausweises

    Das Baujahr des Gebäudes entscheidet in vielen Fällen schon über die energetischen Grundwerte des Hauses. Je älter das Baujahr ausfällt, umso weniger Energiesanierung hat vermutlich stattgefunden. Ist dies doch der Fall, muss dies mit weiteren Unterlagen belegt werden, um die Energieeffizienzklasse des Gebäudes berechnen zu können. Diese Energieeffizienzklasse ist eins der Hauptkriterien für den Verkauf des Hauses, da hier massiv auch am Kaufpreis gedreht werden kann. Für den Käufer können Umbauten oder Verbesserungen anstehen, die dann wieder vom Kaufpreis abgezogen werden müssen.

    Der zur Wärmeversorgung genutzte Energieträger ist ebenfalls wichtig, besonders heutzutage mit stets steigenden Energiepreisen. Gas oder Öl? Oder doch schon erneuerbare Energien? Auch in diesem Bereich wird ein Gebäude plötzlich noch interessanter, wenn die Ausrichtung schon möglichst modern ist. Die Art des Energieausweises muss natürlich auch ausgewiesen und der Energieverbrauch muss dazu aufgeschlüsselt sein, je nachdem ob es um Bedarf oder Verbrauch geht.

    In folgenden Ausnahmefällen benötigen Sie keinen Energieausweis

    Den Energieausweis benötigen Sie praktisch immer, wenn ein Verkauf oder eine Vermietung von Wohneigentum ansteht. Nur die Hausbesitzer, die ihr Eigentum selbst nutzen und weder einen Verkauf noch eine Vermietung anstreben, sind von dieser Verpflichtung befreit.

    Trotzdem kann es Sinn machen, auch als Selbstnutzer einen Energieausweis zu beantragen. Zunächst ist dieser 10 Jahre lang gültig und kann dann immer noch verwendet werden, wenn sich in der persönlichen Lebensplanung etwas ändert. Dazu kann die eigene Kalkulation der Energiekosten effizienter ausfallen und im Zweifelsfall auch grobe Mängel beseitigt werden, die das Eigenheim dann auch wieder aufwerten können.

     

    Energieausweis bei der Immobilienfinanzierung

    Für immer mehr Banken ist der Energieausweis inzwischen eine Pflichtunterlage, wenn eine Finanzierung beantragt wird. Damit der Käufer schnell eine Kreditzusage bekommt, sollte der Verkäufer dafür sorgen, dass auch diese Unterlagen rechtzeitig vorliegt. Auch bei Anschlussfinanzierungen oder Forwarddarlehen ist häufig ein Energieausweis vorzulegen. Einige Banken geben übrigens Sonderkonditionen, wenn der Energiebedarf einen bestimmten Wert unterschreitet.

     

    Fazit zum Energieausweis für Immobilien

    Der Energieausweis ist eine großartige Sache, denn es ist für Käufer kaum realistisch einzuschätzen, welche Kosten ein Haus wirklich aufwirft. Mit diesem Energieausweis werden nicht alle Probleme beseitigt, aber es kann doch viel Klarheit geschaffen werden, die ein besseres Gefühl für einen Kauf, der ja mit erheblichen finanziellen Aufwendungen einhergeht, entstehen lassen. Die Vergleichbarkeit von Immobilien wird fraglos erhöht und für den Verkäufer und den Käufer kann sich der Energieausweis gleichermaßen als lohnend herausstellen. Unter Umständen gibt es dann sogar noch einen günstigeren Zinssatz

    Wir beraten Sie gerne dazu und freuen uns über Ihre Anfrage.

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