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  • Baukindergeld – Förderung für Familien mit Kind

    Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss für Familien mit Kind, die ihre erste eigene Immobilie bauen oder kaufen. Die Förderung soll die Schaffung bezahlbaren Wohnraums erleichtern.

    Wer wird gefördert:

    Wichtigste Voraussetzung für die Förderung ist, dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt der Familie oder Alleinerziehenden lebt und für das im Haushalt eine Kindergeldberechtigung vorliegt. Auch adoptierte Kinder sind förderberechtigt.

    Das Haushaltseinkommen darf maximal 90.000 EUR p.a. bei einem Kind plus 15.000 EUR für jedes weitere Kind betragen.  

    Achtung: Es handelt sich beim Baukindergeld um eine befristete Förderaktion. Die Bundesregierung hat die Maßnahme auf einen Zeitraum bis Ende 2020 befristet.

    Was wird gefördert:

    Der Antragsteller muss (Mit-) Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie geworden sein. Es muss sich um einen Ersterwerb handeln, ohne eine weitere Immobilie im Besitz.

    Das neues Eigen­heim oder die Eigentums­wohnung müssen sich in Deutschland befinden.

    Nicht gefördert werden z.B. Ferien- oder Wochenendhäuser

    Wie hoch ist das Baukindergeld:

    Eine Familie erhält Baukindergeld in Höhe von jährlich 1.200 Euro je Kind und das für 10 Jahre. In 10 Jahren werden somit je Kind 12.000 Euro zur selbstgenutzten Immobilie bezuschusst. Für eine Familie mit drei förderfähigen Kindern ergibt das 36.000 Euro.

    Wie ist der Ablauf:

    Baukinder­geld wird erst beantragt, wenn Sie schon in Ihr neues Zuhause eingezogen sind.

    Sie können das Baukindergeld bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) online beantragen.

    Sobald Sie in Ihre neue Immobilie einge­zogen sind, melden Sie, Ihr Partner und Ihre Kinder sich an. Die Meldebestätigung brauchen Sie später, um Ihr Einzugs­datum nachzuweisen.

    Stellen Sie den Antrag innerhalb von 6 Monaten, nachdem Sie in die neue Immobile eingezogen sind. Alle Haushalts­mitglieder müssen zum Zeit­punkt der Antrag­stellung in Ihrer neuen Immobilie gemeldet sein.

    Nach Antrag­stellung erhalten Sie eine Antrag­bestätigung und legitimieren sich dann.

    Wenn Ihr Antrag auf Baukindergeld bestätigt wurde, haben Sie ab diesem Zeitpunkt 3 Monate Zeit, Ihre Nachweise im Zuschussportal der KFW hochzuladen. Danach verfällt Ihr Anspruch auf das Baukindergeld.

    Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Nach­weise wird das Baukindergeld auf Ihr Konto gezahlt.

    Tipps:

    Das Baukindergeld kann nicht zum Eigenkapital gezählt werden. Der Grund: Die Förderung zahlt der Staat nicht auf einmal aus, sondern jährlich.

    Verwenden Sie das Baukindergeld als Sondertilgung in Ihre Baufinanzierung. Somit reduzieren Sie die Restschuld und haben Ihr Darlehen schneller abbezahlt.

    Wir informieren Sie gern über die Möglichkeiten bei der Baufinanzierung. Natürlich berücksichtigen wir dabei auch die das Baukindergeld sowie weitere staatliche Förderungen. Unsere Finanzierungskonzepte sind immer persönlich an Sie angepasst, so dass Sie die optimale Finanzierung erhalten.

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